10.03.2023, in Berlin wurde der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz PUEG) veröffentlicht.

Man bleibt sich treu im Bundesministerium für Gesundheit.
Wie schon bei den groß angekündigten Pflegereformen der letzten Legislaturen bleibt der Entwurf weit hinter den Erwartungen und den notwendigen Schritten zurück und wird den Abwärtstrend noch nicht einmal aufhalten. Er befasst mit sich dem eigentlichen Problem des Mangels an Mitarbeiter:innen in Pflegeeinrichtungen nur einseitig, nämlich in der Schaffung neuer Stellen, bleibt aber die Antwort auf die Frage, wer auf diesen Stellen arbeiten soll schuldig. Er schafft nur stark verzögert eine finanzielle Entlastung für die Menschen mit Pflegebedarf, die weiter mit steigenden Eigenanteilen in der ambulanten und stationären Pflege belastet werden.

Die noch nicht einmal eingeführte Personalbemessung soll ausgebaut werden.
Am 1. Juli 2023 soll die neue Vorgabe zu Personalbemessung in der Pflege eingeführt werden. Mit einem Übergangszeitraum bis 2025. Dieses Instrument soll ausgebaut werden, bevor es eingeführt ist. Offensichtlich sind die Verfasser:innen aber schlau genug, sich selbst nicht mehr zu vertrauen und schieben den Nachsatz in den Referentenentwurf „es sei die Situation auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu berücksichtigen“. Das ist eine klassische Selbstaufhebung, denn der Mangel im Arbeitsmarkt Pflege trifft längst nicht mehr nur  die Pflegefachpersonen. Und dieser wird eben überhaupt nicht angegangen.

Man setzt weiter auf Kostenreduktion.
Den stark gestiegenen Energiepreisen, der galoppierenden Inflation und der damit einhergehenden Teuerung der Pflege wird nun erst Anfang 2024 mit einer nicht ausreichenden Erhöhung von Pflegegeld, Pflegesachleistungen und den Zuschüssen zu den Eigenanteilen bei stationärer Pflege um fünf Prozent begegnet. Wirklich dynamisiert werden sollen diese dann aber erst ab 2025. Diese Dynamisierung soll entgegen bisherigen Beteuerungen anhand einer „Kerninflation“ erfolgen. Diese ist aber viel niedriger als die tatsächliche Inflation, denn sie schließt Lebensmittel und Energie aus. Zusammenfassend wird den Einrichtungen und damit den Menschen mit Pflegebedarf anteilig weniger Geld aus Sozialversicherungsgeldern und Steuerzuschüssen zur Verfügung stehen. Auch der mühsam eingeführte und dringend notwendige Steuerzuschuss von einer Milliarde Euro soll bis 2028 zurückgeführt werden.

„Die Problemlösung kann nicht sein, immer zu wenig Wasser auf zu viele Brandherde zu schütten.“, sagt Marcus Jogerst-Ratzka, Experte für ambulante und stationäre Langzeitpflege beim BochumerBund. „Die Problemstellung einer nicht ausreichenden Gehaltsentwicklung und dem damit verbundenen Mangel an Arbeitskräften wird überhaupt nicht angegangen. So wird jede Anpassung des Personalschlüssels seit Jahren ad absurdum geführt. Noch heute sind die 13.000 zusätzlichen Stellen aus der Geschenktüte von Jens Spahn nicht besetzt. Das zeigt, dass wir kein Problem bei offenen Stellen, sondern in der Attraktivität des Berufes haben. Eben auch und zuerst beim Gehalt.“