Gründungserklärung des BochumerBund vom 12.05.2020

Die Mitglieder des BochumerBund erklären auf Beschluss der ersten Vollversammlung die folgenden Punkte als Leitlinien der Gewerkschaft BochumerBund.

Alle beruflich Pflegenden vereinigen sich in einer eigenen, ausschließlich dem Berufsstand verpflichteten, politisch unabhängigen und von ihnen selbst organisierten und verwalteten Gewerkschaft.

Pflege wird zu einer Profession auf Grundlage einer generalistisch ausgerichteten, dualen akademischen Ausbildung weiterentwickelt. Diese Ausbildung zur Pflegefachperson sollte vier Jahre dauern. Pflegefachpersonen mit akademischem Hintergrund werden durch ihre erweiterten Fähigkeiten und Kompetenzen die pflegerische Versorgung zum Wohle der Pflegebedürftigen sowie der Angehörigen optimieren. Assistenzberufe werden in ihrer beruflichen Weiterbildung angemessen gefördert.

Landespflegekammern und eine Bundespflegekammer sollen die berufsständischen* Interessen aller Pflegenden gegenüber der Gesellschaft und nicht zuletzt gegenüber den Entscheidungsträgern im Gesundheitswesen vertreten. Die Kammern sind in diejenigen Gremien auf Länder- sowie Bundesebene einzubinden, die über pflegerelevante Angelegenheiten befinden. Die Vertreterinnen und Vertreter der Pflege in diesen Gremien besitzen bei allen pflegerelevanten Entscheidungen ein Mitsprache- und Mitbestimmungsrecht.

Die pflegerische Versorgung darf nicht ausschließlich wirtschaftlichen und gewinnorientierten Interessen unterliegen. Vielmehr ist sie als Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge und damit als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu verstehen.

Informationen über die Qualität pflegerischer Arbeit in Einrichtungen der ambulanten und stationären Langzeitpflege sowie der Akutversorgung sind transparent und verständlich aufzuarbeiten und zu veröffentlichen. Sie müssen für jede interessierte Person auf unkomplizierte Weise und kostenfrei einsehbar sein, z.B. gedruckt oder über digitale Kanäle oder Portale.

Pflege ist interprofessionell. Die Arbeit von Pflegekräften erfolgt auf Augenhöhe mit den anderen Professionen des Gesundheitswesens. Die pflegerische Expertise steht damit neben der Expertise anderer Professionen wie Medizin, Physiotherapie, Logopädie und Hebammenkunde.

Pflegerische Handlungen erfolgen evidenzbasiert. Aktuelle Erkenntnisse aus der Pflegeforschung werden umgehend in den Einrichtungen in die pflegerische Praxis umgesetzt. Somit erhalten neue Erkenntnisse eine größere Bedeutung in der Arbeit von Pflegekräften. Forschung und Praxis werden enger miteinander verzahnt.

Alle Pflegenden werden nach einem einheitlichen, bundesweit verbindlichen Tarifvertrag bezahlt. Die jeweiligen Qualifikationen sind vergütungssteigernd zu berücksichtigen.

Ein einrichtungs- und tätigkeitsspezifischer Personalschlüssel sichert die Qualität pflegerischer Arbeit.

Pflegeberatung muss als wesentlicher Bestandteil von Prävention, Begleitung und Heilung in allen Pflegesettings angeboten werden.

Der Ausbildung von Studierenden und Schülern muss ein höherer Stellenwert bemessen werden. Auszubildende sind keine Hilfskräfte für Pflegefachpersonen. Vielmehr tragen Schule und Ausbildungsträger die Verantwortung dafür, dass sich alle Auszubildenden zu kompetenten, geachteten, selbstbewussten Pflegefachpersonen mit vielfältiger Expertise entwickeln können.

* Vormals „berufspolitischen“; Änderung zwecks Konkretisierung; Korrektur vom 27.01.2021, 11:10 Uhr