Bochum, den 13.10.2023
Die Forderungen der verhandelnden Gewerkschaft in den aktuellen Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst der Bundesländer gehen für beruflich Pflegende nicht weit genug. Der große Nachholbedarf der Pflegeberufe wird nicht berücksichtigt. Dies ist ein weiterer Beweis dafür, dass nur mit einer eigenen Gewerkschaft für diese Berufsgruppe endlich angemessene Bezahlung sowie Arbeitsbedingungen realisiert werden können.
Die verhandelnden Gewerkschaften gehen mit einer Forderung von 10,5% (mindestens aber 500€ brutto) in die anstehenden Verhandlungen zu einem neuen Tarifvertrag für 1,2 Millionen Tarifbeschäftigte der Bundesländer. Unter diesen 1,2 Millionen Beschäftigten sind auch viele beruflich Pflegende. Für diese sind die Forderungen deutlich zu gering. Die verhandelnden Gewerkschaften streben eine Angleichung der Gehälter der Angestellten im öffentlichen Dienst der Länder, des Bundes sowie der Kommunen an. Ebenso soll die starkeInflation der letzten Monate ausgeglichen werden.
Auch hier ist die Pflege nur Spielball der Interessen anderer und nicht würdig und angemessen vertreten.
Beruflich Pflegende müssen Gehaltserhöhungen erhalten, die deutlich darüber hinausgehen. Sie müssen evidenzbasiert (CW-Index) ein Brutto-Einstiegsgehalt erhalten, welches 1.500€ über dem aktuellen Stand liegt. In der beruflichen Pflege müssen endlich international konkurrenzfähige Gehälter bezahlt werden, anstatt knapp den Reallohnverlust durch Inflation auszugleichen. Daher fordert der BochumerBund ein Einstiegsgehalt von 4.500€ brutto für dreijährig examinierte Pflegefachpersonen.
Diese Forderungen sind nur dann durchsetzbar, wenn beruflich Pflegende sich in einer berufseigenen Gewerkschaft organisieren und geschlossen und selbstbewusst als eigenständige Profession auftreten und verhandeln.
Der BochumerBund stellt sich solidarisch hinter professionell Pflegende, welche in den nächsten Wochen für bessere Gehälter eintreten und kämpfen werden. Wir fordern die Bundesländer auf, den Gehaltsforderungen nachzukommen, um zumindest einen Reallohnverlust für professionell Pflegende zu verhindern.