4.03.2023, der Diskurs über Veröffentlichungen von patient:innensensiblen Daten, patient:innennahen Inhalten sowie das „Live schalten“ während der Arbeitszeit stellt aufgrund der Zunahme im Social Media ein aktuelles Problem dar und schadet der Pflegeprofession. Sie stellt sogar Rechtsfragen in den Raum, die für uns alle selbstverständlich sein sollten.
Zunächst gilt es zu unterscheiden zwischen allgemein strafrechtlich relevanten medialen Darstellungen, Sachverhalten, die gegen eine berufliche Standesregelung oder Norm
verstoßen oder Sachverhalten, die gegen den individuellen persönlichen Geschmack erstoßen, sowie Ethik und Moral betreffen.
Artikel 92 Grundgesetz: „Die rechtsprechende Gewalt ist den Richter:innen anvertraut, …“. Wer es ernst meint mit Patient:innenrechten muss Straftatbestände zur Anzeige bringen.
Wenn jemand Videos oder Fotos im Internet teilt, die Gesetze verletzen, sei es Datenschutz, Gewaltverherrlichung oder Verletzung der Unversehrtheit oder Verletzungen der persönlichen Integrität und andere Tatbestände, dann ist dieses ein Fall das Justizsystem, genauer für den/die Richter:in und nur diese:r kann hierüber Entscheidungen treffen. Zuvor gilt zunächst auch für Menschen, die in der Pflege arbeiten, eine Unschuldsvermutung.
Ein Verstoß gegen Vorgaben aus dem Berufsrecht.
Für den Fall, dass ein Beruf ins jeweilige Heilberufe-Gesetz aufgenommen wurde, kann auch/oder die Verhandlung vor einem Berufsrichter infrage kommen. Hier fällt uns nun leider vor die Füße, dass wir nur in wenigen Ländern Pflegekammern haben, die eben genau für dieses Berufsgericht und Sanktionsrecht (Geldstrafen, Entzug der Berufsurkunde etc.) zuständig sind. Ein Argument mehr genau dafür einzustehen, wenn man es ernst meint mit Berufsethik und deren Durchsetzung.Über die Kunstfreiheit, Werbemaßnahmen und moralisches Empfinden. Unabhängig davon gibt es Darstellungen, Überspritzungen, humoristische Darstellungen, die sicher von der Kunstfreiheit gedeckt sind. Das kann gefallen, muss aber nicht. Wie jeder Beruf birgt auch gerade unser Beruf, der so nah am menschlichen Leben in all seinen Facetten ist, reichlich Stoff für traurige und humorvolle Geschichten. Dies ist bei Medizinner:innen nicht anders und auch bei diesen in entsprechenden Videos zu finden.
Auch stellt sich die Frage, ob eine Pflegefachperson für Hundefutter werben darf oder wo die Werbung beginnt. Beginnt sie bereits, wenn ich mich mit einer Luxusautomarke abbilde? Transparenz sollte an dieser Stelle das Gebot sein. Darüber hinaus gibt es die nicht unberechtigte Frage nach ethisch-moralischer Vertretbarkeit durch Berufsfremde, die dazu eine Meinung beziehen. Die Handlungen und Veröffentlichungen Einzelner dürfen natürlich in Frage gestellt werden, jedoch ist die Frage zu stellen, etwas anderes als persönliche Verleumdung und Aufrufe zu medialen sog. „shitstorms“ gegen die betreffende Person anzuheizen.
Die Geschwindigkeit im Internet nimmt rasant zu, wir alle sind mit immer neuen Kommunikationsangeboten konfrontiert. Rechtsprechung, Ethik und Moral werden durch gesellschaftliche Diskurse stets neu austariert und diese Debatten sind unabdingbar. Eine dafür förderliche Kultur im Umgang miteinander scheint in den sozialen Medien jedoch nicht ausreichend gegeben. Aus diesem Anlass wenden wir uns mit dieser Presseerklärung zur Klarstellung unserer Position an die Öffentlichkeit. Denn wer einzelne Menschen herausgreift, kritisiert, deren Videos teilt und diese vielleicht sogar in einen Kontext setzt, der von den ursprünglichen Verfasser:innen nicht beabsichtigt war, bedient sich einer öffentlichen Schandgeige, die weder dem Opfer dient, noch vor der/dem Täter:in schützt. Diese Person verliert sogar ihre vermeintliche moralische Überlegenheit, weil sie womöglich ebenfalls Persönlichkeitsrechte verletzt.