PFLEGEKOMPETENZGESETZ MUSS ECHTE EIGENVERANTWORTUNG SICHERN – AKTUELLER REFERENTENENTWURF LÄSST ZENTRALE FRAGEN OFFEN


Der BochumerBund begrüßt die Weiterentwicklung des Pflegekompetenzgesetzes (PKG), sieht im aktuellen Referentenentwurf vom 25. Juni 2025 jedoch weiterhin gravierende Lücken. Insbesondere die rechtliche Absicherung heilkundlicher Kompetenzen und die Umsetzung in stationären Einrichtungen bleiben unklar.

Es braucht ein Gesetz, das Pflegefachpersonen nicht nur mehr Aufgaben überträgt, sondern ihnen echte rechtliche und finanzielle Eigenständigkeit sichert. Nur so können die bestehenden Versorgungslücken geschlossen und die berufliche Pflege nachhaltig aufgewertet werden.

Rückblick und Kontext
Bereits seit 2008 versucht die gesetzgebende Instanz erfolglos, heilkundliche Tätigkeiten auf die professionelle Pflege zu übertragen. Immer wieder scheiterten diese Bestrebungen an der politischen Umsetzung und an der Lobbyarbeit anderer Berufsgruppen. Auch der aktuelle Referentenentwurf bleibt weit hinter den Erfordernissen zurück und greift die strukturellen Probleme der Pflege in Deutschland nicht ausreichend auf.

Professionell Pflegende müssen sich nun endlich der Organisationsformen bedienen, die unser Land vorsieht – Gewerkschaften und Kammern. Damit kann der nötige Druck für echte Reformen entstehen. Ansonsten wird das Ergebnis immer so unzureichend sein, wie im vorliegenden Entwurf. Ernsthafte Verbesserungen finden seit Jahrzehnten aufgrund mangelnder Organisation der beruflich Pflegenden nicht statt. Die professionelle Pflege in Deutschland fällt international weiter zurück“, sagt unser Bundesvorsitzender Marcus Jogerst-Ratzka.

Positive Aspekte des Referentenentwurfs
Der Referentenentwurf enthält einige Schritte in die richtige Richtung. So wird erstmals § 15a SGB V verankert, der die Behandlung durch Pflegefachpersonen regelt. Künftig sollen Pflegefachpersonen Folgeverordnungen ausstellen und Präventionsempfehlungen geben können. Darüber hinaus wird ein qualifikationsbasierter Aufgabenkatalog geschaffen, der wissenschaftlich begleitet und bis 2031 mit zehn Millionen Euro gefördert wird. Mit diesen Regelungen wird die eigenständige Rolle der Pflege erstmals deutlicher gesetzlich abgebildet und gestärkt.

Kritische Punkte und offene Fragen
Trotz dieser positiven Ansätze bleiben entscheidende Fragen offen. Die neue heilkundliche Kompetenz ist bislang nicht eindeutig auf stationäre Einrichtungen übertragbar, sodass gerade hier die dringend notwendige Entlastung ausbleibt. Zudem fehlt eine klare Finanzierungsregelung, durch die die erweiterten Leistungen der Pflegefachpersonen rechtssicher abgerechnet werden könnten.

Anstelle einer unmittelbaren Entlastung setzt der Entwurf auf neue hybride Wohnformen nach § 45h SGB XI, die eher zusätzliche Bürokratie erzeugen könnten. Auch die geplante Entbürokratisierung der Pflegesatzverhandlungen bringt kurzfristig keine Hilfe, da die vereinfachten Verfahren erst ab 2027 greifen sollen.

Forderungen des BochumerBund
Der BochumerBund fordert deshalb eine umfassendere und mutigere Reform. Nötig ist eine echte Substitution statt bloßer Delegation in allen pflegerischen Bereichen, verbunden mit einer klaren rechtlichen Absicherung heilkundlicher Pflegekompetenzen in allen Settings. Gleichzeitig braucht es eine Finanzierungsregelung, die es ermöglicht, diese Leistungen direkt gegenüber den Kostenträgern abzurechnen.

Darüber hinaus müssen die geplanten Maßnahmen zur Entbürokratisierung deutlich schneller umgesetzt werden – spätestens bis 2026. Statt unklarer neuer Wohnformen sollten bestehende und bewährte Versorgungsmodelle gestärkt und sinnvoll miteinander verknüpft werden. Nur so kann die Pflege in Deutschland nachhaltig aufgewertet und international wieder konkurrenzfähig werden.