Für Deine Beiträge für den BochumerBund erhältst Du von uns auf Anfrage gerne eine Beitragsbescheinigung. Aufgrund des geringen Mitgliedsbeitrags reicht allerdings auch Dein Kontoauszug als Nachweis der Gewerkschaftszugehörigkeit für die Steuererklärung.
Der volle Jahresbeitrag für Berufsverbände oder Gewerkschaften kann von der Steuer abgesetzt werden, egal wie hoch er ausfällt, weil diese Ausgaben im Zusammenhang mit dem Beruf stehen. Berufliche Ausgaben können Steuerzahler als Werbungskosten absetzen.