Pressemeldung: Tarifeinigung: Hebammen in P11 – beruflich Pflegende weiter abgehängt


BochumerBund kritisiert strukturelle Benachteiligung der Pflegefachberufe im öffentlichen Dienst

Die aktuelle Tarifeinigung 2025 zwischen ver.di und Bund sowie VKA bringt Bewegung in zentrale Fragen der Entlohnung im öffentlichen Dienst – aber einmal mehr geht diese Bewegung an den beruflich Pflegenden vorbei.

Während Hebammen künftig einheitlich in die Entgeltgruppe P11 eingruppiert werden – unabhängig davon, ob sie eine akademische Ausbildung absolviert haben oder nicht – verharren Pflegefachpersonen weiterhin mehrheitlich in den Gruppen P7 oder P8. Auch ein abgeschlossenes Pflegestudium ändert daran in der Regel nichts. „Was wir hier sehen, ist ein tarifpolitischer Offenbarungseid“, erklärt die Bundesvorsitzende Selina Mooswald des BochumerBund. „Während Hebammen ihre Berufsrolle mit Vorbehalt und klarer fachlicher Zuständigkeit selbstbewusst vertreten und daraus konkrete tarifliche Vorteile ziehen, wird die Pflegeprofession im System weiter als Hilfsberuf verhandelt.“

Diese Entwicklung macht deutlich: Die rechtlichen und fachlichen Möglichkeiten zur Höhergruppierung von Pflegefachpersonen bestehen – sie werden jedoch nicht genutzt. Die Berufspolitik der professionellen Pflege verfehlt es bislang, den Vorbehalt der Pflegeprofession gemäß § 4 PflBG tariflich und strukturell wirksam zu machen. Die Folge: Die gesellschaftlich hochgeschätzte Verantwortung der Pflegeberufe spiegelt sich weiterhin nicht im Gehalt wider. Dass ausgerechnet in einer Zeit, in der Pflegefachpersonen durch zunehmende Akademisierung, hochkomplexe Versorgungssituationen und Verantwortung im interdisziplinären Team massiv gefordert sind, eine tarifliche Anerkennung ausbleibt, ist nicht nur ein Schlag ins Gesicht der Berufsgruppe, sondern auch ein Risiko für die Versorgungssicherheit im Gesundheitswesen.

Der BochumerBund fordert daher eine strukturelle Neuausrichtung der Eingruppierungssystematik: Pflegefachpersonen mit und ohne Studium müssen tariflichgleichbehandelt werden wie andere Gesundheitsberufe mit vergleichbarer Verantwortung. Die Eingruppierung in mindestens P10 ist längst überfällig.