Pflegeneuordnungsgesetz: Positive Ansätze werden durch gravierende Fehlentwicklungen überschattet

Der BochumerBund bewertet das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) kritisch. Die vorgesehenen Ansätze in den Bereichen Prävention und Pflegebegleitung sind zwar grundsätzlich zu begrüßen, bleiben jedoch in ihrer fachlichen Ausgestaltung unzureichend konkretisiert. Dadurch entsteht der Eindruck, dass sie vor allem dazu dienen sollen, von den im Übrigen weitreichenden Kürzungen und Leistungseinschränkungen abzulenken.

Insbesondere lehnen wir die geplante Aufhebung der Tariftreueregelung und die damit verbundene Gefahr einer unzureichenden Refinanzierung tariflicher Vergütungen in der Langzeitpflege entschieden ab. Die Erfahrungen aus der Zeit vor Einführung der Tariftreueregelung haben gezeigt, dass ein Wettbewerb über Personalkosten zu Lasten der Beschäftigten und der Versorgungsqualität führen kann. Gleichzeitig darf nicht außer Acht gelassen werden, dass tarifgerechte Vergütungen in der Vergangenheit auch dadurch gefährdet wurden, dass Kostenträger eine auskömmliche Refinanzierung verweigerten. Diese Fehlentwicklungen dürfen nicht erneut befördert werden“, erklärt Marcus Jogerst-Ratzka, Bundesvorsitzender des BochumerBund.

Hinzu kommt, dass immer wieder Hinweise darauf vorliegen, dass selbst das regional übliche Entgelt als bislang geltende Mindestanforderung nicht flächendeckend eingehalten wird und entsprechende Kontrollen vielfach ausbleiben. Vor diesem Hintergrund stellt die geplante Abkehr von der Tariftreueregelung aus Sicht des BochumerBund eine erhebliche Fehlsteuerung dar. Bereits heute bleiben Pflegeheimplätze aufgrund fehlenden Personals unbesetzt und zahlreiche pflegebedürftige Menschen finden keinen ambulanten Pflegedienst. Wie diese Versorgungsprobleme durch eine Schwächung tariflicher Standards gelöst werden sollen, bleibt Frau Bundesgesundheitsministerin Warken schuldig“, führt er weiter aus.

Der BochumerBund lehnt zudem die vorgesehenen Kürzungen bei den Rentenansprüchen pflegender Zugehöriger entschieden ab. Hierdurch dürfte der Druck auf die ohnehin angespannte pflegerische Versorgung weiter zunehmen. Besonders betroffen sind Frauen, die nach wie vor einen erheblichen Teil der häuslichen Pflege leisten. Für viele von ihnen entsteht dadurch ein erheblicher Zielkonflikt zwischen der Übernahme familiärer Pflegeverantwortung und der eigenen Altersvorsorge. Dies stellt nicht nur einen Rückschritt für die Pflege durch Zugehörige dar, sondern sendet auch aus familien- und gleichstellungspolitischer Sicht ein problematisches Signal.

Aus unserer Sicht sollte stattdessen geprüft werden, ob bestehende Leistungen zielgenauer ausgestaltet werden können. Hierzu gehört auch die Frage, ob bei pflegenden An- und Zugehörigen, die bereits über eine gesicherte Altersversorgung verfügen, eine unveränderte finanzielle Förderung in jedem Fall erforderlich ist oder ob eine stärker bedarfsorientierte Ausgestaltung zu einer nachhaltigeren Finanzierung der Pflegeversicherung beitragen könnte.

Die Ausgestaltung des Pflegegrades 1 sollte durchaus kritisch auf ihre Zielsetzung und Wirksamkeit überprüft werden. Gleichzeitig ist jedoch festzustellen, dass das Elfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) bereits in seiner derzeitigen Systematik eine unglückliche Vermischung professioneller pflegerischer Leistungen mit Leistungen der Laienpflege sowie hauswirtschaftlicher Unterstützung vorsieht. Dieser grundlegende Konstruktionsfehler der Pflegeversicherung bleibt auch mit dem vorliegenden Gesetzentwurf bestehen und wird nicht adressiert.

Es wäre zielführender, die professionelle Pflege in einem eigenständigen Berufs- und Leistungserbringungsrecht klar von den Leistungen der informellen beziehungsweise Laienpflege abzugrenzen. Die Schaffung eines separaten Sozialgesetzbuches erscheint hingegen nicht erforderlich. Stattdessen sollte eine grundlegende Transformation des bestehenden Gesundheits- und Pflegesystems erfolgen, orientiert an den Empfehlungen des Instituts für Pflege, Altern und Gesundheit (IPAG). Insbesondere der dort verfolgte Care-Share-Ansatz entspricht in hohem Maße den berufspolitischen Zielvorstellungen des BochumerBund hinsichtlich einer zukunftsfähigen, bedarfsgerechten und sektorenübergreifenden Versorgung.

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