BochumerBund warnt vor Rückabwicklung zentraler Reformen der Krankenhauspflege

Bochum, den 26.06.2026

Der BochumerBund kritisiert die Diskussion über eine Abschaffung des Pflegebudgets und der verpflichtenden Anwendung der Pflegepersonalregelung PPR 2.0 mit Nachdruck. Beide Instrumente wurden eingeführt, um
Fehlentwicklungen der vergangenen Jahrzehnte zu korrigieren und die pflegerische Versorgung im Krankenhaus nachhaltig zu stärken.

Die Herauslösung der Pflegepersonalkosten aus dem DRG-System war die längst überfällige Konsequenz aus einem Finanzierungssystem, das über Jahre hinweg Anreize zum Personalabbau in der Pflege gesetzt hat. Wer
diese Entscheidung nun rückgängig machen will, riskiert die Wiederholung genau jener Fehler, die maßgeblich zur heutigen Personalkrise beigetragen haben
“, erklärt Marcus Jogerst-Ratzka, Bundesvorsitzender des BochumerBund.

Aus Sicht der Gewerkschaft ist die PPR 2.0 trotz bestehender Weiterentwicklungsbedarfe derzeit das einzige bundesweit etablierte Instrument zur strukturierten Ermittlung des pflegerischen Personalbedarfs in den Krankenhäusern. Wer ihre verpflichtende Anwendung infrage stellt, muss erklären, auf welcher Grundlage künftig eine bedarfsgerechte Personalausstattung und damit die Sicherheit der Patientinnen und Patienten gewährleistet werden soll.

Sollten die derzeit diskutierten Forderungen umgesetzt werden, droht der Niedergang der professionellen Pflege in Deutschland erheblich an Dynamik zu gewinnen. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die geschaffenen Möglichkeiten zur Stärkung der Pflege von den handelnden Akteurinnen und Akteure nicht ausreichend genutzt wurden. Nach einer kurzen Phase der Stabilisierung droht nun erneut eine Entwicklung, die die berufliche Pflege in eine Abwärtsspirale aus Personalmangel, Arbeitsverdichtung und Versorgungsengpässen führt.

Bereits heute liegt die personelle Ausstattung der Krankenhäuser in Deutschland im internationalen Vergleich auf einem unzureichenden Niveau. Die Belastung der beruflich Pflegenden ist enorm und vielerorts kaum noch tragbar. Vor diesem Hintergrund sind Forderungen nach einer Abschaffung des Pflegebudgets und der PPR 2.0 nicht nur fachlich nicht nachvollziehbar, sondern gefährden die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Versorgung.

Besonders irritierend ist dabei die Haltung der Kostenträger. Die gesetzlichen Krankenkassen tragen eine Mitverantwortung für die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen gesundheitlichen Versorgung. Wer Instrumente zur Finanzierung und bedarfsgerechten Personalbemessung der Pflege infrage stellt, sendet das Signal, dass wirtschaftliche Erwägungen höher bewertet werden als die Versorgungsqualität und die Sicherheit der Patientinnen und Patienten“, führt er weiter aus.

Die berufliche Pflege darf nicht erneut ausschließlich unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten betrachtet werden. Die professionelle Pflege trägt wesentlich zur Patient:innenensicherheit, zur Vermeidung von Komplikationen sowie zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Versorgung bei. Eine erneute Integration der Pflegepersonalkosten in die DRG-Systematik würde den ökonomischen Druck auf die Krankenhäuser erhöhen und die Gefahr eines erneuten Personalabbaus erheblich steigern.

Politik verliert an Glaubwürdigkeit, wenn mühsam eingeführte Instrumente zur Finanzierung und Personalbemessung der Pflege bereits wieder zur Disposition gestellt werden, bevor ihre Wirkung überhaupt umfassend evaluiert werden konnte. Erforderlich sind stattdessen verlässliche und langfristige Rahmenbedingungen sowie die konsequente Weiterentwicklung der bestehenden Instrumente.

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