Bochum, den 28.01.2026
Der BochumerBund nimmt Stellung zur aktuellen politischen Debatte um die mögliche Einschränkung des Rechts auf Teilzeitarbeit, wie sie derzeit im Antrag der Mittelstands- und Wirtschaftsunion der CDU diskutiert wird. Hintergrund ist ein Vorstoß, den gesetzlichen Anspruch auf Teilzeit auf Fälle wie Kindererziehung, Pflege und Weiterbildung zu reduzieren und „freiwillige Teilzeitarbeit“ ohne diese Gründe nicht mehr abzusichern.
1. Teilzeit ist in der beruflichen Pflege Praxis — kein Luxus
In der beruflichen Pflege ist Teilzeitarbeit kein „Lifestyle“, sondern gelebte Realität: Über 50 % aller Pflegefachpersonen arbeiten in Teilzeit, in der Altenpflege sogar deutlich über 60 %, überwiegend sind es Frauen. Dies liegt nicht an persönlichen Freizeitwünschen, sondern an der hohen Belastung, Schichtdiensten, fehlender Planbarkeit und gesundheitlichen Anforderungen im Beruf.
Eine Einschränkung des Rechts auf Teilzeit würde nicht etwa zur „Mehrarbeit“ der Pflegefachpersonen führen, sondern viele Beschäftigte unter erheblichen Druck setzen — mit negativen Auswirkungen auf Gesundheit, Arbeitskraftbindung und Attraktivität des Pflegeberufs.
2. Teilzeit dient der Vereinbarkeit von Beruf und Leben — auch in Pflegeberufen
Viele Pflegefachpersonen übernehmen neben ihrer beruflichen Tätigkeit familiäre Verantwortung — sei es Betreuung von Angehörigen, familiäre Verpflichtungen oder der eigene Gesundheitsbedarf. Teilzeit ermöglicht es, diese Anforderungen mit dem Pflegeberuf zu vereinbaren, ohne den Beruf aufzugeben. Teilzeitarbeit ist gerade in sozialen Berufen ein Schlüssel zur Erhaltung von Arbeitsfähigkeit, Motivation und langfristiger Beschäftigung.
3. Soziale und arbeitsmarktpolitische Folgen einer Einschränkung
Der Vorschlag, den Rechtsanspruch auf Teilzeit zu begrenzen oder gar abzuschaffen, verkennt die komplexen Realitäten des Arbeitsmarktes im Gesundheitswesen. Pflegefachpersonen würden dadurch gezwungen, zwischen Überlastung und beruflichem Ausstieg zu wählen — was den bereits bestehenden Fachkräftemangel im Gesundheitswesen verschärfen würde.
Statt den Beschäftigten Rechte zu streichen, braucht es:
- Bessere Arbeitsbedingungen (Planbarkeit, Pausen, Personalbemessung),
- gesundheitsorientierte Arbeitszeitmodelle,
- und attraktive Rahmenbedingungen, die eine echte Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
ermöglichen.
4. Teilzeit ist kein „Wohlstandsproblem“, sondern Ausdruck struktureller Herausforderungen
Teilzeitarbeit in der beruflichen Pflege ist nicht Ausdruck eines vermeintlichen „Lifestyle“, sondern eine Antwort auf die harten Arbeitsbedingungen und die realen Lebensumstände der Beschäftigten. Druck oder eine Stutzungsdebatte lösen den Fachkräftemangel nicht — vielmehr sollten die Arbeitsbedingungen verbessert werden.