Bochum, den 19.12.2025
Der Bundesrat hat heute der Änderung des Steuergesetzes zugestimmt und damit auch eine verbesserte steuerliche Anrechenbarkeit von Gewerkschaftsbeiträgen beschlossen. Künftig können Beiträge von Gewerkschaftsmitgliedern zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag steuerlich geltend gemacht werden. Der BochumerBund als Gewerkschaft der beruflich Pflegenden begrüßt diese Entscheidung. Die Neuregelung trägt dazu bei, das gewerkschaftliche Engagement von Beschäftigten in der beruflichen Pflege stärker
anzuerkennen und finanziell zu entlasten.
Gerade in der beruflichen Pflege ist eine starke Interessenvertretung notwendig, um gute Arbeitsbedingungen, faire Vergütung, verlässliche Dienstpläne und Mitbestimmung durchzusetzen. Die steuerliche Entlastung senkt eine Hürde für Mitgliedschaft und Engagement und erleichtert damit die Beteiligung beruflich Pflegender an ihrer Interessenvertretung.
Der BochumerBund betont zugleich, dass strukturelle Verbesserungen in der beruflichen Pflege nur durch eine stärkere Selbstorganisation und Solidarität der Beschäftigten erreicht werden können. Die nun beschlossene Regelung kann hierfür unterstützend wirken, ersetzt jedoch keine weitergehenden politischen und arbeitsrechtlichen Reformen. Nun liegt es an den beruflich Pflegenden, sich zu organisieren, solidarisch zusammenzustehen und ihre Interessen selbstbewusst zu vertreten.